SWM und Natuvion entwickeln Lösung für das Forderungsmanagement
Der Umzug ist vollzogen: Im Oktober 2024 hat der Messstellenbetrieb der Stadtwerke München (SWM) sein neues Zuhause im SAP S/4HANA Utilities bezogen....
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Redaktionsteam : 23.6.2021
Im Zuge der MaKo 2022 wird es beim Thema Parametrierung einige Änderungen geben. Die dafür vorgesehenen Prozesse werden ab April 2022 ausschließlich in der GPKE geregelt und nicht mehr wie zuvor sowohl in der WiM als auch in der GPKE.
Das neue Kapitel dazu in der GPKE heißt „Prozesse zum Austausch von Konfigurationen und Parametrierungen.“ Es beinhaltet die bereits existierenden Prozesse zur Änderung des Bilanzierungsverfahrens und der Gerätekonfiguration. Zusätzlich werden nun neue Prozesse zum „Austausch von Zählzeitdefinitionen“ eingeführt, die die Austauschprozesse rund um die Konfiguration und Parametrierung der Messeinrichtungen komplettieren sollen. Ergänzend wurde die Einbindung des MSB der Messlokation hinzugenommen, da gegebenenfalls auch dort eine Parametrierung des Messgeräts vorzunehmen ist.
Die sogenannten Zählzeitdefinitionen werden viertelstündig übermittelt und enthalten Informationen darüber, über welches Register einer Marktlokation die geflossene Energie erfasst wurde. Zugleich kann der Lieferant zukünftig seine eigenen Zählzeiten übermitteln und beim VNB für seine Endverbraucher bestimmte Zählzeiten bestellen. Dies ebnet den Weg für die einfache Abrechnung von last- und zeitvariablen Tarifen für Kunden unter 100.000 kWh.
Mit der Einführung der Zählzeitdefinitionen sind für die Lieferseite noch weitere Vorteile in Aussicht:
Es ergeben sich vor allem zwei Anwendungsbereiche für die Zählzeitdefinitionen: Bei der Netznutzung und bei den Endkunden. Je nach Anwendungsbereich kommt es zu unterschiedlichen Einbindungen der Marktrollen. Die logische Prozessabfolge bei iMSys ist in der folgenden Grafik abgebildet.
Der Anwendungsbereich der Prozesse rund um den Austausch von Zählzeitdefinitionen ist aus unserer Sicht nicht grundsätzlich auf iMSys begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass es nach dem 01. April 2022 ein Einführungsszenario für die hier dargestellten Neuerungen geben wird.
Die Herausforderung für die Lieferanten liegt unseren Utilities-Experten zufolge insbesondere bei den folgenden Themen:
Sie haben Fragen zur MaKo 2022 und was genau das für Sie heißt? Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur Verfügung, um Sie frühzeitig auf bevorstehende Änderungen vorzubereiten.
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