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      MaKo 2023: Neue Sperrprozesse für Sparte Gas in EDIFACT

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      Die aktuelle geopolitische Lage wird sich voraussichtlich auch weiterhin negativ auf die Beschaffungskosten der Gasversorger auswirken. Die Energiepreisbremsen (Stufe 1: Soforthilfe Gas/Wärme, Stufe 2: Preisdeckelung Strom/Gas/Wärme) und die bereits umzusetzende „Abwendungsvereinbarung“ sollen das Risiko für Sperrungen bei krisenbedingten Zahlungsausfällen der Verbraucher verringern.

      Deshalb wirkt es wie ein Best-Practice-Verfahren, in dem nun auch die Sparte Gas etwa sechs Monate nach den Stromprozessen beschrieben und zum 01. Oktober 2023 im Rahmen der Marktkommunikation umgesetzt wird.

      Die bereits bestätigte Sperranfrage (Format: ORDERS/ORDRSP) des Lieferanten soll eine noch ausstehende physische Versorgungsunterbrechung stornieren (Format: ORDCHG), damit diese nicht mehr durchgeführt wird. Rückmeldungen des Außendiensts übermitteln den Status der physischen Ausführung (Format: IFTSTA).

      Die Sperrprozesse für Lieferanten an den zuständigen Netz- und Messstellenbetreiber integrieren sich einheitlich und automatisiert als EDIFACT-Prozess in die digitalisierten Marktmodelle des Energiemarktes. Dabei läuft die Abrechnung der Kosten für die Unterbrechung und Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung verursachergerecht per elektronischer Rechnung ab (Format: INVOIC/REMADV/COMDIS). Die Preise müssen vorab als Preisblatt versendet werden (Format: PRICAT).

      Vereinfachte Prozessdarstellung bei genereller Zustimmung des Messstellenbetreibers

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      Wo die neuen Marktprozesse Anwendung finden

      Die Marktprozesse sind gemäß den Regelungen der BDEW/VKU/GEODE-Kooperationsvereinbarung Gas XIII ab dem 1. Oktober 2023 auf Gas-Abnahmestellen anzuwenden, wenn:

      • Die Marklokation ausschließlich über Arbeits- und Grundpreis abgerechnet wird.
      • Eine 1:1-Beziehung zwischen Marktlokation und Messlokationen besteht.

      Die beschriebenen Use Cases und Anwendungsszenarien dienen zur Beauftragung von Sperrungen, Entsperrungen und ggf. erforderlichen Stornoprozessen (beispielsweise aufgrund einer sogenannten „Abwendungsvereinbarung“) vom aktuellen Lieferanten durch den Netzbetreiber (und Messstellenbetreiber, kurz MSB).

      Weiterhin regeln diese Prozesse die Entsperrung einer gesperrten Marktlokation im Falle eines Lieferbeginns /Neueinzugs im Lieferantenwechselprozess.

      Bis wann der neue Sperrprozess umgesetzt sein muss

      Die Umsetzung und Frist zum Versand der Preisblätter im Format PRICAT erfolgt, wie im Strom vor einem Jahr, „….unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf des 3. WT, nachdem die EDIFACT-Kommunikation aufgebaut wurde.

      Der Hinweis, in einem Übergangszeitraum vor und nach dem 01. Oktober möglichst keine neuen Sperraufträge einzustellen bzw. für einen sauberen Übergang ohne Überschneidungen der zukünftig abzurechnenden „sonstigen Leistung“ der Sperr-/Entsperrkosten zu sorgen, hat sich bewährt und empfiehlt sich wieder zu beachten.

      Dem Prozess zur qualifizierten Ablehnung von vermeintlich fehlerhaften Rechnungen „sonstiger Leistungen“ durch das Nachrichtenformat COMDIS sollte in Umsetzung und Tests außerdem besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden. Denn Rechnungen werden wieder im „Ganz-oder-Gar-Nicht-Prinzip“ elektronisch abgewickelt. Das heißt: Entweder EDIFACT und automatisiert oder bilateral/NON-EDIFACT.

      Hier lässt sich manueller Ressourceneinsatz sparen, wenn das Zusammenspiel mit den gegebenen Anwendungshilfen und internen Prozessabläufen der Fachbereiche konzeptionell durchdacht wurde. Gerade die Abwendungsvereinbarung hat einen Einfluss auf das Verhindern bilateraler Klärungsfälle, die aufgrund von Fristüberschreitungen oder reklamierter Rechnungen entstehen.

      Die Fristen und Bedingungen sind kongruent zum Stromprozess aufgebaut. Sie sind jedoch nur anwendbar, sofern die Marklokation ausschließlich über Arbeits- und Grundpreis abgerechnet wird und/oder keine 1:n-Beziehung zwischen Marktlokation und Messlokationen besteht. Der Sperranfrageprozess nimmt in den Beschreibungen und Diagrammen deutlich mehr Bezug auf die Stornoabwicklung bei erfolgreicher Abwendungsvereinbarung und klassifiziert weder Haushalts- und Gewerbekunden noch unterschiedliche Druckstufen.

      Ausschnitt aus Prozessdiagramm AD: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperren) auf Anweisung des LF

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      Die „weiteren Anforderungen“ aus der Anwendungshilfe ergänzen den Anwendungsbereich:

      • Eine Sperrung einer Marktlokation ist nicht mit einer Stilllegung gleichzusetzen. Der MSB muss im Falle einer Sperrung seinen Verpflichtungen weiter nachkommen, u.a. mit der Übermittlung von Werten an den NB.
      • Eine gesperrte Marktlokation ist weiterhin Bestandteil in der Bilanzierung.
      • Wenn die Sperrung der Marklokation unter der Mitwirkung des MSB durchgeführt wird, erfolgen diese Schritte bilateral außerhalb dieser Prozessstandardisierung.
      • Die Stornierung eines Sperrauftrags ist im Use Case „Stornieren der Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung des LF“ dargestellt. Bei einer erfolgreichen Stornierung eines Sperrauftrags wird der hier beschriebene Use Case „Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperren) auf Anweisung des LF“ mit dem SD-Schritt "ref. Abrechnung einer sonstigen Leistung" fortgesetzt, um die bis dahin angefallenen Leistungen abrechnen zu können.
      • Nach einer aktiven Zutrittsverweigerung erfolgt kein weiterer Sperrversuch innerhalb eines Sperrauftrags.
      • Die Sperrung einer Marktlokation unter Einbeziehung eines Gerichtsvollziehers ist stets separat zu beauftragen. 

      Was es zu beachten gilt

      Sobald der MSB eingebunden werden muss, erfolgt jede weitere Abwicklung in NON-EDIFACT-Prozessen bilateral. Es ist daher ratsam, sich zunächst eine generelle Zustimmung für diese Prozesse bei den Messstellenbetreibern einzuholen, damit der Warteschritt obsolet ist. Es ist zu bedenken, dass der MSB ein besonderes Interesse hat, seine Messlokationen aufgrund von technischen Besonderheiten und der generellen Marktlage in Krisenzeiten zu verantworten. Größte Herausforderung stellt hier wieder die Prozessintegration in die internen Abläufe der Unternehmen dar.

      Wie lässt sich der Prozessablauf organisatorisch in die Marktkommunikation einbinden?

      Oft werden Drittanbieterlösungen und Eigenentwicklungen zur Sperrauftragsverwaltung in den Außendienstprozessen verwendet. Standardprogramme innerhalb des IS-U sind nur begrenzt modifizierbar. Und auch die Abrechnungsprozesse sollten idealerweise über bekannte Funktionen der Rückmeldeprozesse bedient werden können. Ebenfalls müssen zielgerichtete und aussagekräftige Statusmeldungen aus der MaKo an die Sperrbelege zurückgemeldet werden. Die Abrechnungsprozesse können und sollten außerdem durch die Marktkommunikation und Ergebnisse der Sperrdurchführung hochgradig automatisiert werden, um keine unnötigen Ressourcen für aufwändige Klärungsarbeiten zu binden.

      Kennen Sie schon unseren Beitrag zur Umsetzung des Strom-Sperrprozesses?

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