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      MaKo 2023: Umstellung auf das AS4-Protokoll

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      Im Rahmen des Beschlusses BK6-21-282 (Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)) geht es auch um die Umstellung auf das AS4-Protokoll. Die relevanten Kapitel dazu sind auf edi-energy unter formatübergreifenden Dokumenten zu finden.

      Was ist AS4 und welches Ziel wird mit der Umstellung verfolgt?

      AS4 (Applicability Statement 4) ist ein Standard für sichere und nutzlastige Kommunikation für den Austausch von B2B-Dokumenten. Vorteile gegenüber AS2 liegen bei der Kompatibilität mit Web Service Standards und einem eingebauten Rechnungsmechanismus.

      Ziel der Umstellung von AS2 auf AS4: Die Anforderungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) an die zukünftige technologische Basis des Übertragungsweges in der elektronischen Marktkommunikation unter Nutzung der Smart Metering Public Key Infrastructure (SM-PKI) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfüllen, sowie funktionale Erweiterungen anzubieten, um die Einführung in der deutschen Marktkommunikation kosteneffizient zu ermöglichen.

      Diese Umstellung umfasst folgende Marktprozesse im Medium Strom, die per EDIFACT abgewickelt werden: GPKE, MPES, MaBiS und WiM. Redispatch 2.0 und Fahrplanmanagement sind vorerst von der Formatumstellung nicht betroffen.

      Vorgesehen ist ein „gestuftes Einführungsszenario“, das sich in vier Phasen aufteilt:

      • Planungsphase (01.07.2022 – 30.11.2022)
      • Test- und Umsetzungsphase (01.12.2022 – 30.09.2023)
      • Übergangsphase/Parallelbetrieb (01.10.2023 – 31.03.2024)
      • Wirkbetrieb ab 01.04.2024

      Worauf sollte man in der Übergangsphase von AS2 auf AS4 achten?

      In der Übergangsphase soll der Betrieb des Übertragungswegs AS2 und E-Mail via SMTP vorerst bestehen bleiben. Dennoch soll innerhalb von 6 Wochen auf AS4 umgestellt werden.

      Alle Marktpartner sollen einen funktionierenden AS4 Adapter für den Empfang und Versand von Nachrichten bereitstellen. Dieser Adapter muss drei AS4-Services unterstützen: Test, Wechsel und Senden.

      Der Übertragungsweg für den Versand von Nachrichten wird Marktpartner-abhängig eingeführt. Das heißt, man muss nicht den Kommunikationsweg mit jedem Marktpartner ab Tag 1 auf AS4 umstellen, sondern die Umstellung geschieht je Marktpartner.

      Wie geschieht die Umstellung?

      Die Umstellung auf AS4 soll automatisch geschehen und dafür muss der Adapter so eingestellt sein, dass er nicht nur EDIFACT-Übertragungswegdateien empfangen kann, sondern den Service zum Wechsel des Übertragungswegs unterstützt.

      Dieser Service enthält zwei Aktionen:

      Grafische Darstellung des Wechselprozesses

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      Ein Marktpartner kann einen anderen Marktpartner zu einem Wechsel des Übertragungsweges auffordern. Dazu muss Marktpartner A seinem Marktpartner B eine AS4 Nachricht mit folgendem Inhalt senden:

      Solange die Bestätigung von Marktpartner B nicht eingegangen ist, muss Marktpartner A weiterhin den alten Kommunikationsweg nutzen. Marktpartner B kann nach Empfang der Nachricht entscheiden, ob man dem Wechsel zustimmt. Falls eine Zustimmung erfolgt, so kann Marktpartner B einseitig auf das AS4-Protokoll umstellen. Dazu muss Marktpartner A unverzüglich informiert werden. Für die Zustimmung wird eine Nachricht mit dem Inhalt an Marktpartner A verschickt:

      Nach dem Erhalt einer positiven Antwort auf die Aufforderung muss Marktpartner A innerhalb eines Werktags den Übertragungsweg Richtung Marktpartner B umstellen. Diese Frist muss eingehalten werden. Erst nach dem Erhalt der Nachricht kann umgestellt werden.

      Falls Marktpartner B sich dazu entschließt, nicht zu wechseln, muss keine gesonderte Nachricht verschickt werden und man kann die Aufforderung ignorieren. Der Übertragungsweg wird nicht umgestellt. Eine erneute Aufforderung darf frühestens in 5 Werktagen wieder versendet werden.

      Während der Übergangsphase soll die Kommunikation auf beiden Wegen zur Verfügung stehen, aber man darf nicht in beiden Übertragungswegen agieren. Ist man einmal auf den Übertragungsweg AS4 umgestiegen, so ist vom AS2-Protokoll abzusehen.

      Welche Ausnahmen sind zu beachten?

      Bei Störungen in der Kommunikation darf – während der Übergangsphase – auf den alten Übertragungsweg gewechselt werden. Sobald die Störung beseitigt ist, muss wieder auf den Übertragungsweg AS4 umgestellt werden, sofern man sich schon mit dem Marktpartner geeinigt hat. Bei einer Störung wird empfohlen, eine bilaterale Klärung mit dem Marktpartner aufzunehmen. Beide Marktpartner sind in dem Fall verpflichtet an der Behebung zu arbeiten.

      Was für Fristen gibt es in und nach der Übergangsphase?

      mako-2023-as4-wechselprozess-fristen

      Die Marktkommunikation soll innerhalb von 6 Wochen auf den Übertragungsweg AS4 passieren. Die Umstellung soll ausschließlich mit Hilfe des oben ergänzten Wechsels durchgeführt werden.

      Marktpartner in der Rolle Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkoordinator haben eine verkürzte Frist von 2 Wochen, um ihre Kommunikation auf AS4 zu wechseln.

      Ab dem 31.03.2024 endet die Übergangsphase und somit der Parallelbetrieb. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Nachrichten in einem AS4-Protokoll verschickt und empfangen werden. E-Mail via SMTP und AS2 wird damit abgeschafft und man darf auch bei einem Störungsfall nicht mehr darauf zurückgreifen.

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