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      MaKo 2023: Der Universalbestellprozess

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      In diesem Beitrag unserer MaKo 2023-Blogreihe geht es um den Universalbestellprozess, der unter dem Namen des Beschlusses BK6-22-128 "Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS)" bekannt ist. Dieser Beschluss der Bundesnetzagentur setzt ein klares Signal dafür, wie intelligente Messsysteme in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten werden.

      Was versteht man unter dem Universalbestellprozess?

      Einerseits wird der Einbau intelligenter Messsysteme durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschleunigt. Andererseits schreitet die technische Weiterentwicklung der Geräte voran, sodass weitere Tarifanwendungsfälle wie TAF 9 - Abruf der Ist-Einspeisung, TAF 10 - Abruf von Netzzustandsdaten, TAF 11 - Steuerung von Anlagen und TAF 14 - Hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste bald Realität werden.

      Der Universalbestellprozess legt auf der Basis standardisierter und erweiterbarer Prozessabläufe den Grundstein für die Abwicklung der Geschäftsprozesse zwischen Messstellenbetreibern und ihren Marktpartnern in Verbindung mit iMS. Dies betrifft den Austausch von Definitionen ebenso wie die Prozesse für Angebote, Bestellungen, Reklamationen, Konfigurationen und Abrechnungen der Leistungen.

      Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen

      Die Prozesse zum Austausch der Zählzeitdefinitionen (ZZD), die im Rahmen der Mako 2022 eingeführt worden sind, werden zum 01.10.2023 um die Schaltzeit-, und Leistungskurvendefinitionen (SZD, LKD) erweitert.

      Ähnlich wie bei ZZD können SZD und LKD sowohl vom Netzbetreiber als auch vom Lieferanten definiert und bestellt werden und dienen dadurch unterschiedlichen Anwendungszwecken. Der prozessuale Ablauf erfolgt bis auf geringfügige Unterschiede z.B. in den Fristen identisch: Zunächst werden die Übersichten der Definitionen ausgetauscht. Anschließend werden die einzelnen Definitionen ausgerollt über ein Kalenderjahr an den Marktpartner kommuniziert. Sowohl Übersichten als auch einzelne Definitionen können reklamiert werden. Zuletzt können die Konfigurationen lokationsscharf bestellt werden.

      Definitionen des Universalbestellprozesses: ausgewählte Gemeinsamkeiten und Unterschiede

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      Stammdaten, Konfigurationsliste und Prozesse

      Um den Universalbestellprozess in der Marktkommunikation transparent zu gestalten, sind neben der im letzten Blog vorgestellten Netzlokation weitere Objekte erforderlich. Hierfür greift der BDEW auf Objekte zurück, die bereits im Rahmen von Redispatch verwendet werden, nämlich die Steuerbare Ressource (SR-ID) und die technische Ressource (TR-ID). Da die Steuerungsbefehle erst ab dem 01.04.2024 gelten, können noch Präzisierungen oder Ergänzungen zur Verwendung der Lokationen in den EDI-Datenformaten erwartet werden.

      Ein wesentliches Dokument, das den Universalbestellprozess begleitet, ist die eingeführte Codeliste der Konfigurationen. Diese enthält zusätzlich zu den bereits bekannten Standard-Messprodukten Strom (mit oder ohne Wahlmöglichkeit der Zuordnung einer Zählzeit) die sogenannten Konfiguration- bzw. Messprodukte für Werte nach Typ 2. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bestand der zum 01.10.2023 in Kraft tritt, mit den wesentlichen Informationen zur Bestellung aus dem Anwendungshandbuch.

      Überblick der Konfigurationen zum Universalbestellprozess

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      Die Benennung des Universalbestellprozesses findet sich in der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-128 wieder. Bei der Bestellung von Konfigurationen wird grundsätzlich über den Empfänger differenziert. Dies ist der Netzbetreiber im Falle der Bestellung der Schwachlastkonzessionsabgabe, der Prognosegrundlage auf Basis von Viertelstundenwerte (TAF 7) oder einer Zählzeit mit dem Anwendungszweck „Netznutzung“. Alle weiteren Bestellungen werden zentral über den Use Case "Bestellung einer Konfiguration vom NB oder LF an MSB“ gesteuert. Dies inkludiert beispielsweise die Bestellung von kostenpflichtigen Konfigurationen aus dem Preisblatt A des MSB, die einen Anfrage-/Angebotsprozess voraussetzen, aber auch die Konfigurationsänderungen zwischen den Messstellenbetreibern.

      Drei neue Use Cases wurden mit dem Universalbestellprozess ins Leben gerufen: Die Reklamation einer Konfiguration, die Beendigung einer Konfiguration und der Prozess mit der kürzesten Frist in der GPKE (1 Sekunde), nämlich der Steuerbefehl an MSB, der über API-Webdienste zu realisieren ist.

      Auslieferungen und Herausforderungen

      Der Implementierungsaufwand für die Austauschprozesse der Schaltzeit-, und Leistungskurvendefinitionen sollte nicht groß sein. Die Neuerungen in der UTILTS sind überschaubar. Außerdem ist zu erwarten, dass die SAP denselben Umfang wie vor einem Jahr für die Zählzeitdefinitionen ausliefert.

      Implementierungsseitig liegt der Fokus beim Universalbestellprozess in der Abbildung der Bestellprozesse für die Rollen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Es gibt diverse Änderungen in den Prüfidentifikatoren und Entscheidungsbaudiagrammen. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Netzbetreiber anhand desselben Entscheidungsbaudiagramms prüft, ob die Bestellung der Änderung der Prognosegrundlage und die Bestellung einer Zählzeit des NB an den MSB weitergeleitet oder abgelehnt werden soll. Es gibt außerdem wesentliche Änderungen in den IFTSTA Nachrichten. Auf der einen Seite wird die Anwendung auf die Beendigung der Konfiguration erweitert. Auf der anderen Seite wird die Bewertung des Gesamtvorgangs transparenter, da in den Nachrichten auch im Falle eines Erfolgs der Status an den Marktpartner mitgeteilt werden muss.

      Analog zur Einführung der Zählzeitdefinitionen sind wir von Natuvion derzeit dabei, einen Projektbeschleuniger für den Universalbestellprozess zu konzipieren, um die SAP-Lücken zu füllen und unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, sich auf das Fachliche zu konzentrieren.

      Einführungsszenario

      Die Universalbestellprozesse werden zum großen Teil ab Oktober gültig. Die initialen Prozesse zum Austausch der neuen Definitionen LKD und SZD orientieren sich stark an der Einführung der ZZD und sollen bis Dezember in den Regelbetrieb übergehen.

      Die Konfigurationsliste wird bereits ab 01.10.2023 gültig. Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen können allerdings erst ab 01.01.2024 bestellt werden. Ab diesem Datum tritt auch das Preisblatt A des MSB in Kraft.

      Für die Nutzung des Prozesses des Steuerbefehls müssen Lieferanten und Netzbetreiber noch bis zum nächsten April warten.

      Besteht für den Netzbetreiber im Rahmen des Universalbestellprozesses Bedarf, neue Objekte (NELO, SR, TR) zu bilden, ist die Beantragung bei der Energie Codes und Services GmbH bereits seit Februar eröffnet.

      Das folgende Schaubild zeigt die wichtigsten Meilensteine des Einführungsszenarios:

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