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Gesetzliche Änderungen 2026: Handlungsbedarf für Ihre SAP-HCM-Systeme

Compliance
Gesetzliche Änderungen 2026: Handlungsbedarf für Ihre SAP-HCM-Systeme

Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher und technischer Anpassungen. Im Fokus stehen insbesondere Änderungen in der Sozialversicherung, im Steuerrecht sowie in der Behördenkommunikation. Welche Neuerungen im SAP HCM zum Jahreswechsel 2025/2026 zu beachten sind, hat unser HCM-Experte Niels Northe im Folgenden für Sie zusammengefasst.

 

1.  Sozialversicherung

Neue Rechengrößen ab 2026

Mit Wirkung zum 01.01.2026 werden neue Rechengrößen in der Sozialversicherung eingeführt. Diese bilden die Grundlage für die Beitragsberechnung und werden von SAP entsprechend ausgeliefert. Welche Rechengrößen 2025 gelten, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

Konstante
2025
monatlich
2025
jährlich
2026
monatlich
2026
jährlich
KV/PV-Bemessungsgrenze  5.512,50 66.150 5.812,50 69.750
RV/AV-Bemessungsgrenze 8.050 96.600 8.450 101.400
RV-Prozentsatz 18,6%   18,6%  
AV-Prozentsatz 2,6%   2,6%  
KV-Prozentsatz 14,6%   14,6%  
Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz 2,5%   2,9%  
PV-Prozentsatz 3,6%   3,6%  
Insolvenzgeldumlage 0,15%   0,15%  
Geringfügigkeitsgrenze 556   603  

 

SV-Stammdatendatei: Versionswechsel zum 01.01.2026

Mit dem Jahreswechsel erfolgt ein Versionswechsel der SV-Stammdatendatei in verschiedenen Meldeverfahren.
Bis zum 28.02.2026 können Meldungen weiterhin mit der alten Versionsnummer übertragen werden. Die Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger erfolgen ab dem 01.01.2026 jedoch ausschließlich mit der neuen Datensatzversion.

Erweiterung der Stammdatendatei:

  • Die Auslieferung erfolgt mit dem Hinweis: 3664865 – SV-Stammdatendatei: Neue Version 3.0.0 zum 01.01.2026

  • Anpassung des Permanentlinks auf die Stammdatendatei durch die ITSG

  • Protokollierung der Dateiversion in der Historie

  • Speicherung des Kontoinhabers aus der SV-Stammdatendatei in der Tabelle T5D1KK und vorrangige Verwendung im Vorprogramm RPCDTSD0 als Zahlungsempfänger

  • Enthält Rechengrößen der SVLFG und Adress- und Abrechnungsdaten der SOKA-Bau

Beitragsnachweis: Wegfall der Rechtskreistrennung

Künftig gibt es nur noch einen Beitragsnachweis. Die bisherige Rechtskreistrennung entfällt, kann jedoch weiterhin freiwillig beibehalten werden.

Damit verbunden sind folgende Anpassungen:

  • Das Merkmal DSVBL muss für die Zusammenfassung angepasst werden, da der Rechtskreis bislang ein Entscheidungskriterium darstellte, künftig jedoch nicht mehr an das Merkmal übergeben wird.

  • SAP empfiehlt, das bisherige Merkmal zu kopieren, Änderungen für die Kopie anzupassen und ab dem 01.01.2026 in der Sicht V_T596L für die Teilapplikation SVBL zu hinterlegen.

Weitere Hinweise:

  • Für neue Personalbereiche entfällt ab 01.01.2026 die Pflege des Rechtskreises in der Tabelle T5DoP (Feld leer lassen)

  • In den Einstellungen bestehender Personalbereiche muss der Rechtskreis zwingend bestehen bleiben, da es keine zeitliche Abgrenzungsmöglichkeit gibt

  • Die Zuweisung des Rechtskreises erfolgt weiterhin automatisch anhand des Bundeslandes

EEL-Verfahren: Neue Datensatzversion und Meldegründe

Zum 01.01.2026 wird auch eine neue Datensatzversion 13 im EEL-Verfahren ausgeliefert (Hinweis 3634007 EEL).

Wesentliche Änderungen:

  • Neues Feld „Referenz-ID“: Technosche Verknüpfung zur eindeutigen Zuordnung von übertragenen Meldungen und Rückantworten

  • Neuer Meldegrund 88 für Stornierungen

  • Proaktive Übermittlung des Abgabegrunds 62 (Ende der Entgeltersatzleistungen) durch die Krankenkassen

  • Meldungen mit dem Abgabegrund 42 (Anforderung des Ende der Entgeltersatzleistungen) nur noch in Ausnahmefällen zulässig: Der Report RPCEEADo_OUT kann nur noch mit Angabe einer konkreten Personalnummer ausgeführt werden

  • Entgeltbescheinigungen bei Mutterschutz für geringfügig Beschäftigte werden künftig über die Entgeltabrechnung gemeldet, sofern der Minijobber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist: Auslesen des Feldes „Zusätzliche Krankenkasse“ im IT0013 (Sozialvers. D)

  • Neuer Meldegrund 67, sofern:

    • die gemeldete Person der Krankenkasse nicht bekannt ist

    • die Krankenkasse für die Person nicht zuständig ist:

    • Gleiches Verfahren wie bei Meldegrund 66:

      • Die Meldung steht im Status "zu prüfen"
      • Der Sachverhalt ist zu prüfen und die Stammdaten ggf. anzupassen
      • Meldung als "manuell bearbeitet" kennzeichnen
      • Die Meldung wird daraufhin storniert 
  • Neue Meldegründe 72 / 73 (Anforderung / Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage):

    • Neues Feld im IT 0651 (Bescheinigungen an SV-Träger) für Subtyp 2

    • Bei manueller Vorgabe der freigestellten Tage muss auch die Anzahl der Arbeitstage für die häusliche Pflege des Kindes manuell mitgegeben werden

    • Alternativ können die Abwesenheiten 0550 (Kind krank unbezahlt) und 0555 (Kind krank Mitaufnahme KH) gepflegt werden, um die Zeiträume für die Entgeltbescheinigung zu trennen

2. Steuer

Neue Rechengrößen ab 01.01.2026

Zum Jahreswechsel werden mehrere Freibeträge und Pauschalen angehoben, darunter:

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (bisher 12.096 €)

  • Kinderfreibetrag: 3.414 € / 6.828 € (bisher 3.336 € / 6.672 €)

  • Freigrenze Solidaritätszuschlag: 20.350 € / 40.700 € (bisher 19.950 € / 39.900 €)

  • Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 € (bisher 3.000 €)

  • Ehrenamtspauschale: 960 € (bisher 840 €)

Neuer Programmablaufplan (PAP 2026)

Die Auslieferung des neuen Programmablaufplans (PAP 2026) für die Lohnsteuerberechnung erfolgt mit dem Hinweis 3662178.

Änderungen:

  • Neue Freibeträge und -grenzen
  • Anhebung der Eckwerte zur Abmilderung der kalten Progression

  • Geänderte Berechnung der Vorsorgepauschale und Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Lohnsteueranmeldung (LStA)

Für 2026 wird aufgrund der neuen Kennzahl 92 (negativer Gesamtbetrag infolge des Lohnsteuerjahresausgleichs) ein neues Formular bereitgestellt. Liegt der entsprechende Sachverhalt vor, ist die Kennzahl 92 manuell über die Externen Daten mit einer „1“ zu setzen.

Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

Für 2026 wird aufgrund von ELStAM PKV ein neues Formular ausgeliefert. Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden künftig separat im unteren linken Teil der Bescheinigung ausgewiesen. Die bisherige Zeile 28 entfällt.

Im Zusammenhang mit dem Aktivrentengesetz wird für 2026 eine weitere Anpassung der Bescheinigung erwartet.

Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

Für die Digitale Lohnschnittstelle wird eine neue Downloadversion durch das BZSt bereitgestellt:

BZSt - Digitale Lohnschnittstelle

Änderungen bei den Arbeitnehmerstammdaten: Aufnahme des Datums des letztmaligen Abrufs der elektronischen Steuerabzugsmerkmale

Änderungen der Lohnkontendaten:

  • Neue Felder für die Monatsbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • Der Ausweis des Gesamtbeitrags zur PKV entfällt

  • Entfall der Angaben zum nicht ermäßigt besteuerten Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie zu nicht ermäßigt besteuerten Entschädigungen

ELStAM PKV

Zum 01.01.2026 wird auch ein neues ELStAM-PKV-Verfahren eingeführt, das die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) abruft. Am grundlegenden ELStAM-Prozess (Daten abholen und zuordnen) ändert sich dadurch nichts. Stattdessen wir die Protokolltabelle um die PKV-Daten erweitert und es gibt einen neun Report zur Verarbeitung der ELStAM-PKV-Daten: RP_PAYDE_E2_PKV_PROCESS_NOTIFS

  • Eigene Sachbearbeiterliste: RP_PAYDE_E2_PKV_LIST

  • Einbindung ins Notification Tool (Bereich SV / Teilbereich E2PKV)

Weiteres erforderliches Customizing und wichtige Hinweise

  • Einrichtung der Teilapplikation E2PV (V_T596M)

  • Vergabe eines Dummy-Instituts für die Einspielung der Daten

  • Festlegung weiterer Steuerungsmöglichkeiten

    • Öffnen des Steuerjahres (Empfehlung: identische Einrichtung wie in der Teilapplikation LSTC)

    • Anlage des Infotyps SV-Zusatz (0079) mit Einträgen bis 31.12.9999

    • Aktualisierung des Infotyps SV-Zusatz (0079) mit mehreren Zeilen

Weitere Details:

  • Im IT0079 kann mit dem 31.12.9999 gearbeitet werden oder es können jährlich (nur für das jeweilige Kalenderjahr) abgegrenzte Datensätze eingespielt werden

    • Bei Datensätzen mit High-End-Datum erfolgt die ELStAM-PKV-Abholung mit zwei Datensätzen

    • Neuer Flag im IT0079 „Änderung ELStAM“ für die Datenherkunft: Bei manuellen Änderungen verschwindet der Haken

    • Updatesperre für ELStAM-Beitragseinspielung kann personalnummern- und datensatzscharf im IT0079 gesetzt werden

  • Keine Beitragseinspielung bei Übermittlungswiderspruch des Mitarbeiters: PKV-Beitragsbescheinigungen müssen in diesen Fällen eigenständig vom Mitarbeiter vorgelegt und manuell erfasst werden

Aktivrentengesetz

  • Gilt ausschließlich für die Regelaltersgrenze (RAG)

  • Reine steuerliche Entlastung:

    • Freibetrag: 24.000 € p. a. bzw. 2.000 € pro Monat

    • Nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden nicht in den Folgemonat übertragen

    • Beträge oberhalb von 2.000 € pro Monat sind steuerpflichtig

    • Der Grundfreibetrag von 12.348 € p. a. wird zusätzlich gewährt

3. B2A – Behördenkommunikation

Technische Änderungen

  • Neue ERiC-Version 43 (Hinweis 3653538)

  • Umstellung auf das Konsens-Mitteilungsverfahren (KMV) für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung. Damit einhergehen die Anpassung der XML-Daten und Änderung des Adressaufbaus in den Nutzdaten. Prozessänderungen bei der Datenversendung und Protokollabholung gibt es nicht.

  • Verkürzung der Zertifikatsgültigkeit für die Sozialversicherung von 3 Jahren auf 1 Jahr

  • Umstellung der SV-Meldeverfahren auf eXTra 1.5 Schnittstelle und die neue SOAP-Verbindungen

    • im Ausgangsprozess handelt es sich nur um technische Änderungen
    • in Eingangsprozess gibt es 2 neue Reports:
      • RP_PAYDE_B2A_SV_COLLECTOR (Abholung aller Daten für den Arbeitgeber; keine Einschränkung nach Datenart möglich)
      • RP_PAYDE_B2A_SV_UNPACK (Verarbeiten)
    • Die Reports RPCSVPDo und RPCSVPDo_IN sind obsolet und müssen ausgeplant werden. Im SAP-Menü sind die Reports bereits nicht mehr zu finden.

DaBPV-Verfahren

Über das DaBPV-Verfahren wird die Kinderanzahl zur Berechnung der Pflegeversicherung automatisiert über das BZSt abgerufen. Mit vier neuen Funktionalitäten wurde das Verfahren nun weiter ausgebaut:

  • Report RPU_PAYDE_DBP_CHECK_BESTAND (Prüffälle auswerten)

  • Report RPU_PAYDE_DBP_FORCE_UNSUB (Abmeldung erzwingen, wenn keine dazugehörige Anmeldung vorliegt)

  • Report RP_PAYDE_DBP_CREATE_FILES (Einbau eines Zeitversatzes / Quarantäne; werden pro Mitarbeiter mehrere Meldungen erzeugt, werden diese einzeln versendet und auf eine Annahmebestätigung gewartet zur Vermeidung von Reihenfolgeproblemen)

  • Bereinigung einer ungültigen Steuer-ID (Anmeldefehler PUEG-3007-F) durch Setzen der PV-Sonderregel 06 (Ausschluss DaBPV) an der Personalnummer

4. Weitere Verfahren

ETI: Erhebung Tarifinformation

Neue Statistik, die alle 5 Jahre zu melden ist als Bestandteil der EHVM (Berichtsmonat September). Voraussetzung: aktuelle Teilnahme an der monatlichen Verdiensterhebung (EHVM). Inhaltlich soll übermittelt werden, nach welchem Tarif die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt ist, welche im September in der EHVM gemeldet wurden.

Customizing:

    • Pflege der Eingliederungsnummer in der View V_HRPAYDE_ETI_EN

    • AT-Mitarbeiter: Eingliederungsnummer 99999999999

  • Ermittlung der Eingliederungsnummer erfolgt über das Merkmal DETI1

  • Anpassung der Teilapplikation EHVM in der Tabelle V_T596M, um die Daten zur Erhebung der Tarifinformation der dazugehörigen Berichtseinheit-ID zuzuordnen

  • Report zum Erstellen der Statistik: RP_PAYDE_ETI_CREATE

KEA-Meldeverfahren

Im KEA-Meldeverfahren wird die digitale Übermittlung von Abrechnungslisten für das Kurzarbeitergeld ermöglicht. Bestehende Referenznummern können hierbei auf das KEA-Verfahren umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass ein aktueller Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) erzeugt wird – unabhängig davon, ob bereits eine Meldung vorliegt und die Daten unverändert sind. Die Anmeldung des Kurzarbeitergeldes (KUG) erfolgt weiterhin separat.

Reports / Tools

Ausgangsmeldungen

  • RP_PAYDE_KEA_CREATE_NOTIFS (KEA-Leistungsanträge / Meldedateien erstellen)

  • Versand über den B2A-Manager

Eingangsmeldungen

  • RP_PAYDE_B2A_SV_COLLECTOR (Eingangsmeldungen abholen)

  • RP_PAYDE_B2A_SV_UNPACK (Eingangsmeldungen an SV-Verfahren übergeben)

  • RP_PAYDE_KEA_ASSIGN_NOTIFS (Eingangsmeldungen zuordnen)

Sachbearbeiterlisten

  • RP_PAYDE_KEA_LIST (Sachbearbeiterliste für KEA-Meldungen)

  • RP_PAYDE_KEA_LIST_DIS (Sachbearbeiterliste für KEA-Meldungen (Anzeige))

  • RP_PAYDE_KEA_LIST_UNASSIGNED (Sachbearbeiterliste für nicht zugeordnete KEA-Meldungen)

Technische Einrichtung

  • Pflege der Teilapplikation KEA in der Tabelle V_T596M

  • Erweiterung der Tabelle T5D3E (Genehmigungszeiträume)

  • Neue View V_T5D3E_KEA (Gewährungszeiträume)

Entgeltbescheinigungsverordnung

Aufgrund von Änderungen in der Verordnung wird ein neuer Entgeltnachweis ausgeliefert. Die Darstellung des Pflegeversicherungszuschlags sowie der Elterneigenschaft wurden angepasst.

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