Gesetzliche Änderungen 2026: Handlungsbedarf für Ihre SAP-HCM-Systeme
Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher und...
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Niels Northe
:
4.2.2026
Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher und technischer Anpassungen. Im Fokus stehen insbesondere Änderungen in der Sozialversicherung, im Steuerrecht sowie in der Behördenkommunikation. Welche Neuerungen im SAP HCM zum Jahreswechsel 2025/2026 zu beachten sind, hat unser HCM-Experte Niels Northe im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 werden neue Rechengrößen in der Sozialversicherung eingeführt. Diese bilden die Grundlage für die Beitragsberechnung und werden von SAP entsprechend ausgeliefert. Welche Rechengrößen 2025 gelten, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
| Konstante |
2025
monatlich
|
2025
jährlich |
2026
monatlich |
2026
jährlich
|
| KV/PV-Bemessungsgrenze | 5.512,50 | 66.150 | 5.812,50 | 69.750 |
| RV/AV-Bemessungsgrenze | 8.050 | 96.600 | 8.450 | 101.400 |
| RV-Prozentsatz | 18,6% | 18,6% | ||
| AV-Prozentsatz | 2,6% | 2,6% | ||
| KV-Prozentsatz | 14,6% | 14,6% | ||
| Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz | 2,5% | 2,9% | ||
| PV-Prozentsatz | 3,6% | 3,6% | ||
| Insolvenzgeldumlage | 0,15% | 0,15% | ||
| Geringfügigkeitsgrenze | 556 | 603 |
Mit dem Jahreswechsel erfolgt ein Versionswechsel der SV-Stammdatendatei in verschiedenen Meldeverfahren.
Bis zum 28.02.2026 können Meldungen weiterhin mit der alten Versionsnummer übertragen werden. Die Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger erfolgen ab dem 01.01.2026 jedoch ausschließlich mit der neuen Datensatzversion.
Erweiterung der Stammdatendatei:
Die Auslieferung erfolgt mit dem Hinweis: 3664865 – SV-Stammdatendatei: Neue Version 3.0.0 zum 01.01.2026
Anpassung des Permanentlinks auf die Stammdatendatei durch die ITSG
Protokollierung der Dateiversion in der Historie
Speicherung des Kontoinhabers aus der SV-Stammdatendatei in der Tabelle T5D1KK und vorrangige Verwendung im Vorprogramm RPCDTSD0 als Zahlungsempfänger
Künftig gibt es nur noch einen Beitragsnachweis. Die bisherige Rechtskreistrennung entfällt, kann jedoch weiterhin freiwillig beibehalten werden.
Damit verbunden sind folgende Anpassungen:
Das Merkmal DSVBL muss für die Zusammenfassung angepasst werden, da der Rechtskreis bislang ein Entscheidungskriterium darstellte, künftig jedoch nicht mehr an das Merkmal übergeben wird.
SAP empfiehlt, das bisherige Merkmal zu kopieren, Änderungen für die Kopie anzupassen und ab dem 01.01.2026 in der Sicht V_T596L für die Teilapplikation SVBL zu hinterlegen.
Weitere Hinweise:
Für neue Personalbereiche entfällt ab 01.01.2026 die Pflege des Rechtskreises in der Tabelle T5DoP (Feld leer lassen)
In den Einstellungen bestehender Personalbereiche muss der Rechtskreis zwingend bestehen bleiben, da es keine zeitliche Abgrenzungsmöglichkeit gibt
Die Zuweisung des Rechtskreises erfolgt weiterhin automatisch anhand des Bundeslandes
Zum 01.01.2026 wird auch eine neue Datensatzversion 13 im EEL-Verfahren ausgeliefert (Hinweis 3634007 EEL).
Wesentliche Änderungen:
Neues Feld „Referenz-ID“: Technosche Verknüpfung zur eindeutigen Zuordnung von übertragenen Meldungen und Rückantworten
Neuer Meldegrund 88 für Stornierungen
Proaktive Übermittlung des Abgabegrunds 62 (Ende der Entgeltersatzleistungen) durch die Krankenkassen
Meldungen mit dem Abgabegrund 42 (Anforderung des Ende der Entgeltersatzleistungen) nur noch in Ausnahmefällen zulässig: Der Report RPCEEADo_OUT kann nur noch mit Angabe einer konkreten Personalnummer ausgeführt werden
Entgeltbescheinigungen bei Mutterschutz für geringfügig Beschäftigte werden künftig über die Entgeltabrechnung gemeldet, sofern der Minijobber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist: Auslesen des Feldes „Zusätzliche Krankenkasse“ im IT0013 (Sozialvers. D)
Neuer Meldegrund 67, sofern:
die gemeldete Person der Krankenkasse nicht bekannt ist
die Krankenkasse für die Person nicht zuständig ist:
Gleiches Verfahren wie bei Meldegrund 66:
Neue Meldegründe 72 / 73 (Anforderung / Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage):
Neues Feld im IT 0651 (Bescheinigungen an SV-Träger) für Subtyp 2
Bei manueller Vorgabe der freigestellten Tage muss auch die Anzahl der Arbeitstage für die häusliche Pflege des Kindes manuell mitgegeben werden
Alternativ können die Abwesenheiten 0550 (Kind krank unbezahlt) und 0555 (Kind krank Mitaufnahme KH) gepflegt werden, um die Zeiträume für die Entgeltbescheinigung zu trennen
Zum Jahreswechsel werden mehrere Freibeträge und Pauschalen angehoben, darunter:
Grundfreibetrag: 12.348 € (bisher 12.096 €)
Kinderfreibetrag: 3.414 € / 6.828 € (bisher 3.336 € / 6.672 €)
Freigrenze Solidaritätszuschlag: 20.350 € / 40.700 € (bisher 19.950 € / 39.900 €)
Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer
Übungsleiterpauschale: 3.300 € (bisher 3.000 €)
Ehrenamtspauschale: 960 € (bisher 840 €)
Die Auslieferung des neuen Programmablaufplans (PAP 2026) für die Lohnsteuerberechnung erfolgt mit dem Hinweis 3662178.
Änderungen:
Anhebung der Eckwerte zur Abmilderung der kalten Progression
Geänderte Berechnung der Vorsorgepauschale und Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
Für 2026 wird aufgrund der neuen Kennzahl 92 (negativer Gesamtbetrag infolge des Lohnsteuerjahresausgleichs) ein neues Formular bereitgestellt. Liegt der entsprechende Sachverhalt vor, ist die Kennzahl 92 manuell über die Externen Daten mit einer „1“ zu setzen.
Für 2026 wird aufgrund von ELStAM PKV ein neues Formular ausgeliefert. Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden künftig separat im unteren linken Teil der Bescheinigung ausgewiesen. Die bisherige Zeile 28 entfällt.
Im Zusammenhang mit dem Aktivrentengesetz wird für 2026 eine weitere Anpassung der Bescheinigung erwartet.
Für die Digitale Lohnschnittstelle wird eine neue Downloadversion durch das BZSt bereitgestellt:
BZSt - Digitale Lohnschnittstelle
Änderungen bei den Arbeitnehmerstammdaten: Aufnahme des Datums des letztmaligen Abrufs der elektronischen Steuerabzugsmerkmale
Änderungen der Lohnkontendaten:
Neue Felder für die Monatsbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Der Ausweis des Gesamtbeitrags zur PKV entfällt
Entfall der Angaben zum nicht ermäßigt besteuerten Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie zu nicht ermäßigt besteuerten Entschädigungen
Zum 01.01.2026 wird auch ein neues ELStAM-PKV-Verfahren eingeführt, das die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) abruft. Am grundlegenden ELStAM-Prozess (Daten abholen und zuordnen) ändert sich dadurch nichts. Stattdessen wir die Protokolltabelle um die PKV-Daten erweitert und es gibt einen neun Report zur Verarbeitung der ELStAM-PKV-Daten: RP_PAYDE_E2_PKV_PROCESS_NOTIFS
Eigene Sachbearbeiterliste: RP_PAYDE_E2_PKV_LIST
Einbindung ins Notification Tool (Bereich SV / Teilbereich E2PKV)
Weiteres erforderliches Customizing und wichtige Hinweise
Einrichtung der Teilapplikation E2PV (V_T596M)
Vergabe eines Dummy-Instituts für die Einspielung der Daten
Festlegung weiterer Steuerungsmöglichkeiten
Öffnen des Steuerjahres (Empfehlung: identische Einrichtung wie in der Teilapplikation LSTC)
Anlage des Infotyps SV-Zusatz (0079) mit Einträgen bis 31.12.9999
Aktualisierung des Infotyps SV-Zusatz (0079) mit mehreren Zeilen
Weitere Details:
Im IT0079 kann mit dem 31.12.9999 gearbeitet werden oder es können jährlich (nur für das jeweilige Kalenderjahr) abgegrenzte Datensätze eingespielt werden
Bei Datensätzen mit High-End-Datum erfolgt die ELStAM-PKV-Abholung mit zwei Datensätzen
Neuer Flag im IT0079 „Änderung ELStAM“ für die Datenherkunft: Bei manuellen Änderungen verschwindet der Haken
Updatesperre für ELStAM-Beitragseinspielung kann personalnummern- und datensatzscharf im IT0079 gesetzt werden
Keine Beitragseinspielung bei Übermittlungswiderspruch des Mitarbeiters: PKV-Beitragsbescheinigungen müssen in diesen Fällen eigenständig vom Mitarbeiter vorgelegt und manuell erfasst werden
Gilt ausschließlich für die Regelaltersgrenze (RAG)
Reine steuerliche Entlastung:
Freibetrag: 24.000 € p. a. bzw. 2.000 € pro Monat
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden nicht in den Folgemonat übertragen
Beträge oberhalb von 2.000 € pro Monat sind steuerpflichtig
Der Grundfreibetrag von 12.348 € p. a. wird zusätzlich gewährt
Neue ERiC-Version 43 (Hinweis 3653538)
Umstellung auf das Konsens-Mitteilungsverfahren (KMV) für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung. Damit einhergehen die Anpassung der XML-Daten und Änderung des Adressaufbaus in den Nutzdaten. Prozessänderungen bei der Datenversendung und Protokollabholung gibt es nicht.
Verkürzung der Zertifikatsgültigkeit für die Sozialversicherung von 3 Jahren auf 1 Jahr
Umstellung der SV-Meldeverfahren auf eXTra 1.5 Schnittstelle und die neue SOAP-Verbindungen
Über das DaBPV-Verfahren wird die Kinderanzahl zur Berechnung der Pflegeversicherung automatisiert über das BZSt abgerufen. Mit vier neuen Funktionalitäten wurde das Verfahren nun weiter ausgebaut:
Report RPU_PAYDE_DBP_CHECK_BESTAND (Prüffälle auswerten)
Report RPU_PAYDE_DBP_FORCE_UNSUB (Abmeldung erzwingen, wenn keine dazugehörige Anmeldung vorliegt)
Report RP_PAYDE_DBP_CREATE_FILES (Einbau eines Zeitversatzes / Quarantäne; werden pro Mitarbeiter mehrere Meldungen erzeugt, werden diese einzeln versendet und auf eine Annahmebestätigung gewartet zur Vermeidung von Reihenfolgeproblemen)
Bereinigung einer ungültigen Steuer-ID (Anmeldefehler PUEG-3007-F) durch Setzen der PV-Sonderregel 06 (Ausschluss DaBPV) an der Personalnummer
Neue Statistik, die alle 5 Jahre zu melden ist als Bestandteil der EHVM (Berichtsmonat September). Voraussetzung: aktuelle Teilnahme an der monatlichen Verdiensterhebung (EHVM). Inhaltlich soll übermittelt werden, nach welchem Tarif die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt ist, welche im September in der EHVM gemeldet wurden.
Customizing:
Ermittlung der erfoderlichen 11-stelligen Eingliederungsnummer über die Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamts
Pflege der Eingliederungsnummer in der View V_HRPAYDE_ETI_EN
AT-Mitarbeiter: Eingliederungsnummer 99999999999
Ermittlung der Eingliederungsnummer erfolgt über das Merkmal DETI1
Anpassung der Teilapplikation EHVM in der Tabelle V_T596M, um die Daten zur Erhebung der Tarifinformation der dazugehörigen Berichtseinheit-ID zuzuordnen
Report zum Erstellen der Statistik: RP_PAYDE_ETI_CREATE
Im KEA-Meldeverfahren wird die digitale Übermittlung von Abrechnungslisten für das Kurzarbeitergeld ermöglicht. Bestehende Referenznummern können hierbei auf das KEA-Verfahren umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass ein aktueller Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) erzeugt wird – unabhängig davon, ob bereits eine Meldung vorliegt und die Daten unverändert sind. Die Anmeldung des Kurzarbeitergeldes (KUG) erfolgt weiterhin separat.
Ausgangsmeldungen
RP_PAYDE_KEA_CREATE_NOTIFS (KEA-Leistungsanträge / Meldedateien erstellen)
Versand über den B2A-Manager
Eingangsmeldungen
RP_PAYDE_B2A_SV_COLLECTOR (Eingangsmeldungen abholen)
RP_PAYDE_B2A_SV_UNPACK (Eingangsmeldungen an SV-Verfahren übergeben)
RP_PAYDE_KEA_ASSIGN_NOTIFS (Eingangsmeldungen zuordnen)
Sachbearbeiterlisten
RP_PAYDE_KEA_LIST (Sachbearbeiterliste für KEA-Meldungen)
RP_PAYDE_KEA_LIST_DIS (Sachbearbeiterliste für KEA-Meldungen (Anzeige))
RP_PAYDE_KEA_LIST_UNASSIGNED (Sachbearbeiterliste für nicht zugeordnete KEA-Meldungen)
Technische Einrichtung
Pflege der Teilapplikation KEA in der Tabelle V_T596M
Erweiterung der Tabelle T5D3E (Genehmigungszeiträume)
Neue View V_T5D3E_KEA (Gewährungszeiträume)
Aufgrund von Änderungen in der Verordnung wird ein neuer Entgeltnachweis ausgeliefert. Die Darstellung des Pflegeversicherungszuschlags sowie der Elterneigenschaft wurden angepasst.

Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher und...
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