Gesetzliche Änderungen 2026: Handlungsbedarf für Ihre SAP-HCM-Systeme
Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher und...
1 Min. Lesezeit
Christian Mittas
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14.6.2021
Die Marktkommunikationsprozesse in der Energiewirtschaft bleiben weiterhin ein spannendes Thema für die beteiligten Marktakteure. Mit dem Versand der Berechnungsformel an die Lieferanten zum 01. April 2021 wurde der letzte Prozess aus der MaKo 2020 in den Markt übergeben. Doch wie sagt man so schön: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!
Denn mit dem Beschluss vom 21.12.2020 „BK6-20-160: Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“ hat die Bundesnetzagentur bereits neue Vorgaben für die MaKo 2022 geliefert. Einen Überblick über die verschiedenen Fristen zur Umsetzung des Festlegungsverfahrens BK6-20-160 gepaart mit anderen Fristen für die Energiemarktakteure gibt Ihnen die folgende Grafik:
Wie auch schon bei der MaKo 2020 wurden bei der MaKo 2022 zahlreiche bestehende Prozesse der GPKE, MPES, WiM Strom und der MaBis überarbeitet und zusätzlich durch neue Prozesse erweitert. Die vorgegebene Umsetzung gilt schon ab dem 01.04.2022. Auch bei dieser bevorstehenden Herausforderung, speziell für die EVUs, sind wir als Natuvion bereits gut gewappnet und haben die anstehenden Anpassungen und Erweiterungen im Detail analysiert. Die folgenden Abbildungen zeigen einen ersten Überblick über die anstehenden Änderungen. Dabei haben unsere Experten den Aufwand für die Prozessanpassungen in der GPKE, MPES und der WiM bewertet.




In unserer Blogreihe „MaKo 2022 mit Natuvion “ werden wir Sie in den nächsten Wochen regelmäßig zu den einzelnen Änderungen oder Neuerungen informieren. Bleiben Sie gespannt!
Kennen Sie schon unsere weiteren Blogbeiträge?
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Sie haben Fragen rund um die MaKo 2022 und was genau das für Sie heißt? Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur Verfügung, um Sie frühzeitig auf bevorstehende Änderungen vorzubereiten.
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